Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch jene Kraftfahrer/-innen im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.

Neueinsteiger
Diese beschleunigte Grundqualifikation, die den Vorbesitz der Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird durch die Teilnahme am Unterricht von 140 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 90 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Umsteiger
Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Kraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Diese beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht von 47 Stunden zu je 60 Minuten sowie die erfolgreiche Ablegung einer 45 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Quereinsteiger
Fahrer/-innen, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen (z.B. Speditionskaufmann/-frau), können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme am Unterricht von 142 Stunden zu je 60 Minuten und d ie erfolgreiche Ablegung einer 60 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.