Ladekran

Die Schulung umfasst die Erstausbilung von Ladekranfahrern nach DGUV 309-003. Der theoretische Teil umfasst: Systematik des Arbeitsschutzes, Rechtsfolgen, Befugnisse der Berufsgenossenschaften, Führen eines Ladekran-Lkw, Transport von Lasten.
Der praktische Teil beinhaltet korrekte Kranbedienung sowie richtige Lastaufnahme.

Teilnahme ab 18 Jahre, kein Vorbesitz einer anderen Klasse notwendig, körperliche und geistige Eignung sind Grundvorraussetzung. Keine Befristung der Besitzdauer, jährliche Nachunterweisung gemäß 3GV A1 § 7 Abs.2